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die Private Krankenversicherung

Auch in einigen Tarifen der Privaten Krankenversicherung ist es möglich eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Mit einer Selbstbeteiligung legt ein Versicherter der PKV fest, mit welchem festen Betrag er sich pro Kalenderjahr an den Krankheitskosten beteiligt. Durch eine derartige Selbstbeteiligung lassen sich die Beitragssätze deutlich senken. Insbesondere lohnt sich eine Selbstbeteiligung wenn man nur selten zum Arzt geht und sich praktisch nur für einen drastischen Fall, wie zum Beispiel einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus, oder für die Zahnersatzkosten absichern möchten. Diese Selbstbebehalte muss man für jede versicherte Person vereinbaren, also auch für versicherte Kinder. Alle Privaten Krankenkassen bieten einen Selbstbehalt an und lassen dem Versicherten dabei die Wahl von einer Bandbreite von 53 EUR bis 7.500 Euro. Darüber hinaus gibt es weitere Formen der Selbstbeteiligung. So zum Beispiel die so genannte Komplette Selbstbeteiligung. Diese greift in allen Leistungsbereichen. Eine derartige Selbstbeteiligung wird in der Regel in den Kompakt-Tarifen angeboten, wobei einige Versicherungen jedoch bei der ärztlichen und zahnärztlichen Vorsorge auf die Selbstbeteiligung verzichten. Darüber hinaus gibt es noch die Selbstbeteiligung in Teilbereichen. Diese Art der Selbstbeteiligung wird in der Regel in den so genannten Modul-Tarifen angeboten. Die Selbstbeteiligung greift hier nur in den ambulanten Bereichen. Krankenhausaufenthalte oder Zahnbehandlungen sind davon befreit. Darüber hinaus gibt es auch noch den so genannten Prozentualen Selbstbehalt, auch Quoten-Selbstbeteiligung genannt. Diese Art von Selbstbeteiligung greift immer nur zu einem gewissen Anteil bei den Behandlungskosten. Insbesondere bei einer prozentualen Selbstbeteiligung sollte man darauf achten, dass der Tarif eine Maximierung vorsieht. Sieht der Tarif keine Maximierung vor, so besteht die Gefahr, dass die Selbstbeteiligung unkalkulierbar hoch werden kann.

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